Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen im Bereich Data Analytics und Bioinformatik
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Omnia Data Analytics KG (im Folgenden "Anbieter") im Bereich Data Science, Bioinformatik und Datenautomatisierung.
Anwendungsbereich
- Data Science Consulting und Analyse
- Bioinformatische Datenauswertung
- Entwicklung von Datenpipelines und Automatisierungslösungen
- Machine Learning Model Development
- Datenbankdesign und -implementierung
- Schulungen und Workshops im Datenbereich
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang & Vertragsschluss
2.1 Leistungsbeschreibung
Der genaue Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag (Projektvertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag). Leistungsbeschreibungen, Angebote und Projektpläne sind verbindlicher Bestandteil des Vertrags.
Projektphasen
Phase 1: Anforderungsanalyse
Definition von Zielen, Datenquellen und Erfolgskriterien
Phase 2: Konzept & Planung
Technisches Konzept, Architektur und Zeitplan
Phase 3: Implementierung
Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen
Phase 4: Testing & Abnahme
Qualitätssicherung und offizielle Abnahme
2.2 Änderungen & Anpassungen
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Hierfür können gesonderte Vergütungen vereinbart werden.
§ 3 Vergütung & Zahlungsbedingungen
3.1 Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß der im Vertrag vereinbarten Konditionen. Üblich sind:
Time & Material
Stunden- oder Tagessatz basierend auf tatsächlichem Aufwand
Festpreis
Pauschalvergütung für definierte Leistungspakete
Retainer
Monatliche Pauschale für laufende Betreuung
3.2 Zahlungsmodalitäten
3.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zur Begleichung ausstehender Forderungen einzustellen.
§ 4 Urheberrecht & geistiges Eigentum
4.1 Vorhandene IP-Rechte
Vorhandene Software, Algorithmen, Know-how und Methoden des Anbieters (Pre-existing IP) bleiben uneingeschränkt im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält eine beschränkte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks.
4.2 Entwickelte Lösungen
Für im Auftrag des Kunden entwickelte Lösungen, Software und Algorithmen gelten folgende Regelungen:
Nutzungsrechte
Standardvereinbarung
Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, unbefristetes Nutzungsrecht
Exklusivlizenzen
Können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden
Open Source Komponenten
Unterliegen den jeweiligen Open Source Lizenzen
4.3 Quellcode
Die Herausgabe von Quellcode muss gesondert vereinbart werden. Standardmäßig erhalten Kunden ausführbare Versionen oder Dokumentationen, nicht jedoch den Quellcode.
§ 5 Datenverarbeitung & Vertraulichkeit
5.1 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Datenklassifikation
Öffentliche Daten
Keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich
Vertrauliche Daten
Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
Höchst vertrauliche Daten
Gesonderte Sicherheitsvereinbarungen erforderlich (z.B. Gesundheitsdaten)
5.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Verpflichtung überdauert die Beendigung des Vertragsverhältnisses um drei Jahre.
5.3 Datenverantwortung
Der Kunde stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte zur Verarbeitung der überlassenen Daten verfügt und alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
§ 6 Gewährleistung & Haftung
6.1 Gewährleistung
Für Dienstleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen schriftlich zu rügen.
6.2 Haftungsbeschränkung
Haftungsumfang
Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit
Uneingeschränkte Haftung gemäß gesetzlichen Bestimmungen
Einfache Fahrlässigkeit
Beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden
Höchstbetrag
Maximal die im Vertrag vereinbarte Vergütung für 12 Monate
Ausschluss
Keine Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn
6.3 Drittkomponenten
Für von Dritten bereitgestellte Softwarekomponenten, Bibliotheken oder Services (z.B. Cloud-Dienste, Open-Source-Software) übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist für die Einhaltung entsprechender Lizenzbedingungen selbst verantwortlich.
§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung
Projektverträge
- Enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen
- Vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund
- Bei vorzeitiger Beendigung: Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt
Retainer-Verträge
- Mindestlaufzeit: 6 Monate
- Automatische Verlängerung um weitere 6 Monate
- Kündigungsfrist: 30 Tage zum Vertragsende
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Gerichtsstand & anwendbares Recht
8.2 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.3 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Wichtiger Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung. Für konkrete Projekte werden individuelle Projektverträge mit detaillierten Leistungsbeschreibungen, Zeitplänen und Vergütungsregelungen abgeschlossen.
Stand: 21.06.2026