EUDR-Software für Geodaten und Nachweise
Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt für jedes Erzeugungsgrundstück eine Geolokalisierung und eine eingereichte Sorgfaltserklärung. Unsere Plattform sammelt diese Daten bei Ihren Lieferanten ein, prüft sie automatisch und führt die Nachweise so, dass sie fünf Jahre später noch belastbar sind.
Der Aufwand liegt nicht bei der Einreichung
Die Erklärung im EU-System ist Fleißarbeit, aber lösbar. Der Engpass entsteht davor: beim Einsammeln und Prüfen der Flächendaten von Lieferanten, die keine Software benutzen wollen.
15 bis 30 Minuten je Lieferant und Fläche
So viel kostet die manuelle Bearbeitung inklusive Nachfassen, Formatkorrektur und Plausibilitätsprüfung. Bei 150 Lieferanten sind das mehrere Personenwochen — jedes Jahr aufs Neue.
Fehler fallen erst bei der Einreichung auf
Sich selbst schneidende Polygone, Flächenangaben um den Faktor 100 daneben, Koordinaten im falschen Bezugssystem, Punkte außerhalb des Erzeugerlandes. Per E-Mail und Excel findet man das spät oder gar nicht.
Ein Ordner ist kein Nachweis
Nachweise sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Eine Dateiablage, in der sich nachträglich alles ändern lässt, belegt im Zweifel nichts.
So sieht es für Ihren Lieferanten aus
Ein Klick auf den Link, und der Waldbesitzer ist drin — kein Konto, kein Passwort, keine Fachbegriffe. Er sieht seinen Namen, ein aktuelles Luftbild und zwei Schaltflächen.
- Fläche zeichnen oder Punkt setzen — mehr Entscheidung gibt es nicht.
- Wer die Daten schon hat, lädt sie hoch: GeoJSON, Shapefile, KML, GPX oder CSV.
- Grün und Gelb sind das Prüfergebnis. Der Lieferant sieht es, bevor er bestätigt, und korrigiert selbst.
Und so sieht es bei Ihnen aus
Jede Lieferung mit ihren Nachweisen, und in der Spalte rechts daneben, woran es fehlt. Wer eine Lücke schließen will, sieht zuerst, welche.
- Rot heißt: zu dieser Lieferung liegt kein eingehender Nachweis vor.
- Eigenholz ist gekennzeichnet und braucht keinen. Das entscheidet die Regelschicht, nicht der Anwender.
- Referenz- und Prüfnummer stehen an der Lieferung, mit Gegenpartei und Aufbewahrungsfrist. Daraus entsteht die Sorgfaltserklärung.
Jede Fläche wird geprüft, bevor sie in eine Erklärung geht
Geometrie, Größe, Lage im Erzeugerland, Waldbestand zum Stichtag. Das Ergebnis steht als Ampel an der Fläche selbst, nicht in einem Protokoll, das niemand liest.
- Grün heißt: nichts gefunden. Gelb heißt: ansehen, bevor eingereicht wird.
- Die Größe steht an jeder Fläche. Unter vier Hektar genügt ein Punkt, darüber verlangt die Verordnung ein Polygon.
- „Alle neu prüfen" wiederholt die Prüfung für den gesamten Bestand, etwa wenn sich eine Risikoeinstufung ändert.
Was die Plattform tut
Sieben Bausteine, die zusammen den Weg von der ersten Lieferantenanfrage bis zum revisionssicheren Archiv abdecken.
Geodaten einsammeln — ohne Konto für den Lieferanten
Ihr Lieferant bekommt einen personalisierten, signierten und befristeten Link. Er öffnet ihn, sieht eine Karte mit aktuellem Luftbild und zeichnet seine Fläche ein oder lädt eine vorhandene Datei hoch: GeoJSON, KML, GPX, Shapefile oder WKT. Keine Registrierung, kein Passwort, keine Fachbegriffe.
Automatisch prüfen, mit einer Ampel
Jede eingehende Fläche läuft sofort durch die Prüfkette: gültige und überschneidungsfreie Geometrie, Flächengröße plausibel, Lage im angegebenen Erzeugerland, Waldbedeckung zum Stichtag 31.12.2020 und Waldverlust danach. Das Ergebnis ist grün, gelb oder rot — mit einer verständlichen Erklärung, was zu tun ist.
Korrigiert wird dort, wo der Fehler entsteht
Der Lieferant sieht die Rückmeldung schon im Portal, bevor er bestätigt. Damit wandert die Korrekturschleife von Ihrem Schreibtisch zurück an die Quelle.
Nachweise führen und Lücken sichtbar machen
Eingehende und ausgehende Referenz- und Prüfnummern werden je Lieferung erfasst, einzeln oder per CSV-Import. Das System markiert jede Lieferung ohne Nachweis. Sonderfälle wie Holz aus dem eigenen Wald sind vorgesehen und werden im Export begründet ausgewiesen.
Erklärung vorbereiten und übergeben
Die Sorgfaltserklärung entsteht aus den geprüften Daten. Das Formular zeigt genau die Felder, die für das jeweilige Profil pflichtig sind. Die Anbindung an das EU-Informationssystem ist gebaut und in der Testumgebung der Kommission geprüft: Verbindung, Einreichung, Abruf der Referenznummer, Fehlerbehandlung, Korrektur und Rücknahme laufen dort durch. Alternativ steht der normkonforme GeoJSON-Export für den manuellen Upload bereit.
Revisionssicher archivieren
Jede Aktion landet in einem Protokoll, in dem jeder Eintrag den Hash seines Vorgängers trägt. Der Archiv-Export ist ein ZIP mit allen Daten, einem Manifest, sämtlichen Prüfsummen und einem beiliegenden Prüfskript: Ein Prüfer kann auch in fünf Jahren ohne unsere Software bestätigen, dass nichts verändert wurde.
Die Rechtslage ist Konfiguration, kein Programmcode
Rollen, Pflichtfelder je Rolle und Länderrisiko, Polygonschwelle, gültige Nachweistypen, Fristen — alles liegt als deklarative Konfiguration vor. Ändert sich die Auslegung, wird eine Datei angepasst. Kein Release, keine Wartezeit auf einen Hersteller.
Für wen wir das gebaut haben
Sägewerke und Händler mit Kauf ab Stock
Wer stehendes Holz kauft, erntet selbst und bringt selbst in Verkehr. Damit schulden Sie die volle Sorgfaltserklärung mit Geodaten je Lieferung, nicht der Waldbauer, von dem Sie kaufen.
Waldverbände, Genossenschaften und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Wer im eigenen Namen vermarktet, ist selbst Marktteilnehmer und darf die Holzmengen seiner Mitglieder in einer einzigen Sorgfaltserklärung bündeln. Wer nur vermittelt, reicht als Bevollmächtigter je Mitglied eine eigene Erklärung ein. Beide Wege sind vorgesehen, und sie unterscheiden sich in der Arbeitsmenge erheblich.
Forstbetriebe, die selbst ernten
Eigenholz zählt wie Kauf ab Stock: Wer erntet, bringt in Verkehr und trägt die volle Informationspflicht einschließlich Geolokalisierung je Erzeugungsgrundstück.
Was die Plattform nicht ist
- Keine Rechtsberatung. Die Regelschicht bildet die Verordnung ab, die Verantwortung für die Erklärung bleibt beim Betrieb.
- Kein Ersatz für die Registrierung im EU-Informationssystem. Die macht der Betrieb einmalig selbst; wir haben den Weg dokumentiert und begleiten ihn.
- Keine Software, die Ihre Lieferanten installieren müssen. Wenn ein Waldbauer eine App installieren müsste, hätten wir das Problem nicht gelöst, sondern verschoben.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die EUDR?
Ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen des Holzsektors. Ab 30. Juni 2027 für die übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen. Wer ab dem Stichtag betroffene Ware ohne eingereichte Erklärung in Verkehr bringt, darf sie nicht verkaufen.
Es heißt, für fast alle Betriebe wird die Meldung einfach oder kostenlos. Betrifft uns das?
Erleichterungen und staatliche Angebote richten sich an Erzeuger, also an den Waldbesitzer, der sein Holz verkauft, und sie betreffen die vereinfachte Erklärung nach Art. 4a. Wer ab Stock kauft, im eigenen Namen vermarktet oder über der KMU-Schwelle liegt, ist Marktteilnehmer und schuldet die volle Sorgfaltserklärung mit Geolokalisierung je Lieferung. Das ist ein anderes Verfahren, und die Erleichterung für Erzeuger greift dafür nicht. Die Prüffrage ist einfach: Ernten Sie selbst? Wer erntet, bringt in Verkehr.
Wer ist beim Rundholzkauf Erstinverkehrbringer — der Waldbauer oder das Sägewerk?
Es entscheidet, wer erntet. Kauft das Sägewerk fertiges Rundholz, hat der Waldbauer geerntet und in Verkehr gebracht. Kauft das Sägewerk ab Stock und erntet selbst, ist es das Sägewerk. Dieselbe Regel gilt für Holz aus dem eigenen Wald.
Brauchen wir für jede Fläche ein Polygon?
Ab einer Grundstücksgröße von vier Hektar ist ein Polygon verpflichtend, darunter genügt ein Punkt. In beiden Fällen gilt WGS 84 (EPSG:4326) mit mindestens sechs Nachkommastellen.
Österreich ist Niedrigrisikoland — reicht das nicht?
Die Einstufung erspart Risikobewertung und Risikominderung nach Art. 10 und 11. Sie erspart nicht die Informationen nach Art. 9 einschließlich der Geolokalisierung und nicht die Sorgfaltserklärung selbst. Sobald Ware aus einem Land höherer Risikostufe beigemischt wird, greift wieder das volle Verfahren.
Müssen unsere Lieferanten ein Konto anlegen?
Nein. Der Lieferant öffnet einen personalisierten Link, zeichnet seine Fläche ein oder lädt eine Datei hoch und bestätigt. Ein neuer Link macht den alten ungültig, falls jemand seinen verlegt.
Können wir die Erklärung auch ohne Schnittstelle einreichen?
Ja. Die Plattform erzeugt einen normkonformen GeoJSON-Export für den manuellen Upload im EU-Informationssystem. Der Weg funktioniert unabhängig von jeder Schnittstelle und ist für Betriebe mit wenigen Erklärungen im Jahr oft der einfachere.
Ab wie vielen Lieferanten lohnt sich das?
Rechnen Sie es an Ihrer eigenen Zahl durch: Lieferanten mit Flächenpflicht mal Flächen mal 20 Minuten. Kommt weniger als eine Arbeitswoche im Jahr heraus, sparen Sie sich die Anschaffung — eine sorgfältige Tabelle reicht dann. Ab etwa zwanzig Lieferanten, die tatsächlich Flächen beibringen müssen, kippt die Rechnung.
Was passiert, wenn sich die Rechtslage ändert?
Alles, was von der Auslegung der Verordnung abhängt, liegt als deklarative Konfiguration vor: Rollen, Pflichtfelder je Rolle und Länderrisiko, Polygonschwelle, gültige Nachweistypen, Fristen. Eine Änderung ist eine angepasste Datei und ein Neustart — kein Software-Release und keine Wartezeit auf einen Hersteller.
Wo liegen unsere Daten?
Die Plattform läuft als eigene Instanz je Unternehmen — auf Wunsch im eigenen Rechenzentrum oder bei einem österreichischen beziehungsweise europäischen Hoster. Flächendaten sind personenbezogene Daten; das Lieferantenportal weist offen aus, wer verarbeitet, wozu, wie lange und wer Zugriff hat.
Zum Nachlesen
EUDR ab 30.12.2026: Was Betriebe jetzt wirklich tun müssen
Der vollständige Überblick über die Verordnung, den Rechtsstand und die Pflichten je Rolle.
Holzverkauf ab Stock: Wer gibt die Sorgfaltserklärung ab?
Vier Fälle, eine Regel — und warum ein Betrieb für einen Teil seines Einkaufs verpflichtet sein kann und für den anderen nicht.
GeoJSON, WGS 84 und die Vier-Hektar-Grenze
Die technischen Anforderungen an Flächendaten samt der sechs Fehler, an denen sie in der Praxis scheitern.
Vier Wege, Geodaten einzusammeln
Was die Verfahren wirklich kosten und ab wann sich Software überhaupt rechnet.
Der langsamste Teil sind nicht wir
Der Rücklauf von den Lieferanten bestimmt den Zeitplan, nicht die Software. Wer im November anfängt, hat keine Reserve mehr. Wir zeigen Ihnen die Plattform an Ihren eigenen Daten: Betroffenheit klären, Lieferanten einladen, erste Flächen prüfen lassen.