Was verlangt wird
Zu den Pflichtinformationen nach Art. 9 der EU-Entwaldungsverordnung gehört die Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen der Rohstoff erzeugt wurde. Das ist der Teil, an dem in der Praxis die meiste Arbeit hängt — und der einzige, bei dem das EU-Informationssystem formale Fehler unmittelbar zurückweist.
Dieser Beitrag sammelt die technischen Anforderungen an einer Stelle, mit den Fehlern, die dabei regelmäßig auftreten. Wer wissen will, ob er überhaupt Geodaten schuldet, findet die Rollenfrage unter Holzverkauf ab Stock.
- Format: GeoJSON, Koordinatensystem WGS 84 (EPSG:4326).
- Mindestens sechs Nachkommastellen bei Länge und Breite.
- Ab 4 Hektar Grundstücksgröße ist ein Polygon Pflicht, darunter genügt ein Punkt.
- Jedes Erzeugungsgrundstück muss erfasst sein — eine fehlende Fläche macht die ganze Charge angreifbar.
- Bei Holz zusätzlich der vollständige wissenschaftliche Artname.
Format: GeoJSON in WGS 84
GeoJSON ist ein offener Standard (RFC 7946) und beschreibt Geometrien als JSON. Für die EUDR ist es das Austauschformat des Informationssystems: Was Sie hochladen oder über die Schnittstelle übergeben, ist GeoJSON.
Das Koordinatensystem ist festgelegt: WGS 84, im Fachjargon EPSG:4326 — Länge und Breite in Dezimalgrad. Das ist dasselbe System, das ein
Handy-GPS liefert, aber nicht das, in dem österreichische Amtsdaten
üblicherweise vorliegen. Kataster- und Waldkarten kommen häufig in MGI/Austria GK oder
ETRS89/UTM. Wer solche Daten ungeprüft weiterreicht, meldet Flächen irgendwo im Atlantik oder
in Afrika — der Fehler ist auffällig, wenn man ihn sucht, und unsichtbar, wenn nicht.
Andere Formate sind für die Erfassung erlaubt und üblich — Shapefile, KML aus Google Earth, GPX vom Handgerät, WKT aus einer Datenbank. Sie müssen nur vor der Einreichung sauber nach GeoJSON und WGS 84 überführt werden, samt Umprojektion.
Sechs Nachkommastellen
Verlangt sind mindestens sechs Nachkommastellen bei Länge und Breite. Das klingt nach Buchhaltung, hat aber eine anschauliche Bedeutung: In unseren Breiten entspricht die sechste Nachkommastelle etwa zehn Zentimetern. Vier Nachkommastellen wären rund zehn Meter, drei rund hundert.
Der praktische Grund dafür ist die spätere Prüfung. Die Behörde vergleicht die gemeldete Fläche mit Satellitendaten zur Waldbedeckung zum Stichtag 31.12.2020. Diese Prüfung braucht Kanten, die auf wenige Meter stimmen — bei gröberen Koordinaten lässt sich nicht mehr unterscheiden, ob eine Rodung innerhalb oder außerhalb Ihres Grundstücks lag.
Ein häufiger Verlustweg für Nachkommastellen ist Excel: Wer Koordinaten über eine Tabelle schleust, verliert sie durch Zellformatierung, ohne dass eine Warnung erscheint.
Punkt oder Polygon: die Vier-Hektar-Grenze
Ab einer Grundstücksgröße von vier Hektar ist ein Polygon verpflichtend — also der geschlossene Umriss der Fläche. Nur darunter genügt ein einzelner Punkt mit der Flächenangabe.
Zwei Missverständnisse dazu:
- Die Grenze gilt je Grundstück, nicht je Lieferung. Wer aus drei Parzellen von je zwei Hektar liefert, hat drei Punkte, nicht ein Polygon über sechs Hektar.
- Ein Polygon ist auch unter vier Hektar erlaubt und meist die bessere Wahl. Wächst die Fläche später über die Schwelle oder wird zusammengelegt, ist der Umriss schon da.
Ein Polygon muss geschlossen sein: Der letzte Punkt entspricht dem ersten. Und es darf sich nicht selbst schneiden — die häufigste Fehlerform, wenn jemand mit dem Finger auf dem Telefon zeichnet und die Linie kreuzt.
Ein vollständiges Beispiel
So sieht ein gültiger Datensatz für ein Grundstück von etwa sechs Hektar aus — gekürzt auf fünf Stützpunkte, echte Umrisse haben oft dutzende:
{
"type": "FeatureCollection",
"features": [
{
"type": "Feature",
"properties": {
"ProducerCountry": "AT",
"ProducerName": "Forstbetrieb Musterbauer",
"ProductionPlace": "Hausberg",
"Area": 6.28
},
"geometry": {
"type": "Polygon",
"coordinates": [[
[14.153217, 47.102846],
[14.157903, 47.103611],
[14.158442, 47.100285],
[14.153980, 47.099517],
[14.153217, 47.102846]
]]
}
}
]
} Drei Dinge sind daran wichtig: Die Reihenfolge ist Länge vor Breite — in Österreich also erst die 14, dann die 47. Wer beides vertauscht, landet in Somalia. Die Koordinatenliste ist doppelt geklammert, weil ein Polygon einen äußeren Ring und optional innere Ringe hat. Und der erste Stützpunkt wiederholt sich am Ende.
Für ein Grundstück unter vier Hektar tritt an die Stelle der Geometrie ein "type": "Point" mit einem einzelnen Koordinatenpaar — die Flächenangabe bleibt.
Die sechs häufigsten Fehler
- Falsches Bezugssystem. Kataster-Koordinaten ohne Umprojektion. Erkennbar an Zahlen wie 512.340 statt 14,15 — und daran, dass die Fläche außerhalb Österreichs liegt.
- Länge und Breite vertauscht. GeoJSON verlangt Länge zuerst, viele Werkzeuge zeigen Breite zuerst an. Aus 47/14 wird dann 14/47.
- Sich selbst schneidendes Polygon. Entsteht beim Zeichnen auf dem Telefon. Der Umriss sieht auf der Karte fast richtig aus, ist aber geometrisch ungültig.
- Flächenangabe passt nicht zur Geometrie. Meist ein Faktor 100 — Hektar gegen Quadratmeter oder Ar verwechselt. Das ist gut prüfbar, weil sich die Fläche aus der Geometrie berechnen lässt.
- Doppelt gemeldete Grundstücke. Zwei Miteigentümer melden dieselbe Parzelle, oder dieselbe Fläche kommt über zwei Lieferwege herein.
- Zu wenige Nachkommastellen. Auf dem Weg durch eine Tabellenkalkulation verloren, ohne Warnung.
Allen sechs ist gemeinsam: Sie fallen bei der Sichtprüfung nicht auf. Wer Geodaten per E-Mail-Anhang einsammelt, findet sie erst bei der Einreichung — oder gar nicht.
Wie man das vor der Einreichung prüft
Vier Prüfungen fangen den weitaus größten Teil ab, und alle vier sind automatisierbar:
- Geometrie gültig und überschneidungsfrei? Standardprüfung jeder Geo-Bibliothek.
- Fläche aus der Geometrie gegen die angegebene Fläche. Weicht sie um mehr als eine übliche Toleranz ab, stimmt etwas nicht.
- Liegt der Umriss im angegebenen Erzeugerland? Fängt Bezugssystem- und Vertauschungsfehler in einem Schritt.
- War die Fläche zum Stichtag 31.12.2020 bewaldet, und gab es danach Waldverlust? Das ist keine Formprüfung mehr, sondern die inhaltliche Frage der Verordnung.
Entscheidend ist weniger, dass geprüft wird, als wo. Läuft die Prüfung erst im eigenen Haus, entsteht eine Rückfrage an den Lieferanten, eine neue Datei, eine neue Runde. Läuft sie dort, wo die Fläche entsteht, korrigiert derjenige, der die Fläche kennt — sofort und ohne Zwischenschritt.
Prüfen, wo der Fehler entsteht
In unserem Lieferantenportal läuft die Prüfkette, während der Lieferant zeichnet. Er sieht eine Ampel mit einer verständlichen Erklärung, bevor er bestätigt — und korrigiert selbst, statt dass Sie nachfassen.
Quellen
Stand: 2. September 2026. Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum Redaktionsschluss wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
- Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten – EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der VO 2023/1115 – EUR-Lex
- RFC 7946 – The GeoJSON Format – datatracker.ietf.org
- Europäische Kommission: Leitfaden und FAQ zur EUDR – environment.ec.europa.eu
- Ausführlicher Überblick über die gesamte Verordnung: EUDR ab 30.12.2026 – was Betriebe jetzt tun müssen