Der eigentliche Engpass
Die Einreichung im EU-Informationssystem ist Fleißarbeit, aber lösbar. Der Aufwand entsteht davor: beim Einsammeln und Prüfen der Flächendaten von Lieferanten, die keine Software benutzen wollen und dazu auch nicht verpflichtet sind.
Rechnen Sie mit 15 bis 30 Minuten je Lieferant und Fläche, wenn Sie manuell arbeiten — inklusive Nachfassen, Formatkorrektur und Plausibilitätsprüfung. Bei 150 Lieferanten sind das mehrere Personenwochen, jedes Jahr aufs Neue. Diese Zahl ist der Maßstab, an dem sich jeder der folgenden Wege messen lassen muss.
Voraussetzung für alles Weitere: dass Sie überhaupt Geodaten schulden. Das entscheidet Ihre Rolle, nicht Ihre Größe — nachzulesen unter Holzverkauf ab Stock. Welche Anforderungen die Daten technisch erfüllen müssen, steht unter GeoJSON, WGS 84 und die Vier-Hektar-Grenze.
Weg 1: E-Mail und Excel
Der Weg, den fast alle zuerst gehen: Rundmail an die Lieferanten, Rücklauf als Anhang, Sammlung in einer Tabelle.
Was dafür spricht: Keine Anschaffung, keine Einführung, jeder kann es sofort. Bei einer Handvoll Lieferanten ist es die richtige Wahl, und alles andere wäre überzogen.
Was dagegen spricht: Der Rücklauf kommt in jedem denkbaren Format — Screenshot einer Karte, PDF vom Förster, Koordinaten im Fließtext, Katasterauszug. Fehler fallen erst bei der Einreichung auf, und jede Korrektur ist eine neue Mailrunde mit Tagen Wartezeit. Die Nachweisführung ist der wunde Punkt: Ein Ordner, in dem sich nachträglich alles ändern lässt, belegt nach fünf Jahren wenig.
Und ein Punkt, der oft übersehen wird: Flächendaten sind personenbezogene Daten. Ein Postfach voller Anhänge ist datenschutzrechtlich keine gute Ausgangslage, wenn jemand Auskunft oder Löschung verlangt.
Weg 2: Der Lieferant meldet selbst
Ist Ihr Lieferant selbst Marktteilnehmer — also beim Kauf von fertigem Rundholz der Waldbauer —, dann schuldet er die Erklärung, und Sie brauchen von ihm gar keine Geodaten, sondern nur die Referenz- und die Prüfnummer.
Für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger aus Niedrigrisikoländern — auf den typischen österreichischen Kleinwaldbesitzer trifft das fast durchweg zu — wird es nach Art. 4a noch einfacher: Sie geben eine einmalige vereinfachte Erklärung ab und dürfen die Geolokalisierung durch die Postanschrift ersetzen. Sie bekommen eine Kennung, die weitergereicht wird.
Was dafür spricht: Für diesen Teil Ihrer Lieferanten ist die Geodatenfrage erledigt, bevor sie entsteht. Das ist die günstigste Variante überhaupt — sie kostet nichts.
Was dagegen spricht: Sie gilt nur für einen Teil. Wer ab Stock verkauft, ist nicht Marktteilnehmer und kann Ihnen auch nichts abnehmen. Und Sie müssen die eingehenden Nummern trotzdem erfassen, zuordnen und fünf Jahre vorhalten — die Arbeit verschiebt sich von den Geodaten zur Nachweisverwaltung.
Teilen Sie Ihre Lieferanten in zwei Gruppen: Wer liefert künftig nur eine Kennung, und wer muss Flächen beibringen? Diese eine Liste entscheidet, wie groß Ihr Geodatenproblem überhaupt ist — und sie kostet einen Nachmittag.
Weg 3: Ein Dienstleister erfasst
Ein Forstbüro, eine Beratung oder ein Vermessungsdienstleister erhebt die Flächen und liefert fertige Datensätze.
Was dafür spricht: Sie geben ein Problem ab, das Sie nicht lösen wollen, und bekommen fachlich saubere Geometrien. Für einen einmaligen Grundstock — etwa die Flächen des eigenen Betriebs — ist das oft die schnellste Lösung.
Was dagegen spricht: Es ist ein Projekt, keine Einrichtung. Nächstes Jahr kommen neue Lieferanten, Flächen ändern sich, Bestände werden geteilt. Der Preis pro Fläche fällt dann jedes Jahr erneut an. Und die laufende Nachweisführung — welche Lieferung hat welchen Nachweis — löst dieser Weg gar nicht.
Weg 4: Portal mit Link
Der Lieferant bekommt einen personalisierten Link, öffnet eine Karte mit Luftbild und zeichnet seine Fläche ein oder lädt eine vorhandene Datei hoch. Die Prüfung läuft sofort, er sieht das Ergebnis, bevor er bestätigt.
Was dafür spricht: Die Korrekturschleife wandert dorthin, wo die Fläche bekannt ist. Fehler entstehen gar nicht erst statt später gesucht zu werden. Das Format ist von vornherein richtig, und die Nachweise entstehen nebenbei in prüfbarer Form.
Was dagegen spricht: Es ist eine Anschaffung, und sie muss eingeführt werden. Und die entscheidende Bedingung: Verlangt das Portal vom Lieferanten ein Benutzerkonto, ist es gescheitert. Ein Waldbauer, der zweimal im Jahr Holz verkauft, legt kein Konto an und installiert keine App. Er klickt einen Link — und das muss reichen.
Der Vergleich
| Weg | Aufwand je Fläche | Fehler fallen auf | Nachweis belastbar | Passt bei |
|---|---|---|---|---|
| E-Mail und Excel | 15–30 min | Bei der Einreichung | Kaum | bis etwa 10 Lieferanten |
| Lieferant meldet selbst | – | Beim Lieferanten | Über die Kennung | Kleinerzeuger nach Art. 4a |
| Dienstleister | Preis je Fläche | Beim Dienstleister | Für die Geometrie ja | einmaligem Grundstock |
| Portal mit Link | Wenige Minuten | Beim Zeichnen | Ja, wenn protokolliert | vielen wechselnden Lieferanten |
Die Wege schließen einander nicht aus, und in der Praxis kombiniert fast jeder Betrieb sie: Kleinerzeuger liefern eine Kennung, die eigenen Flächen kommen einmalig vom Dienstleister, der Rest läuft über das Portal.
Ab wann lohnt sich Software?
Die ehrliche Antwort: nicht immer. Wer fünf Lieferanten hat, von denen drei nur eine Art-4a-Kennung beitragen, braucht kein Portal. Eine sorgfältige Tabelle und ein geordneter Ordner reichen, und jede Anschaffung wäre schlechter als das.
Drei Umstände drehen das Bild:
- Viele wechselnde Lieferanten. Ab etwa zwanzig, die tatsächlich Flächen beibringen müssen, überschreitet die manuelle Bearbeitung eine Personenwoche im Jahr.
- Gemischte Rollen. Wenn ein Teil des Einkaufs ab Stock läuft und ein Teil frei Straße, wirken zwei Regelwerke auf dieselbe Lieferantenliste. Das ist der Punkt, an dem Tabellen unübersichtlich werden — nicht die Datenmenge.
- Nachweispflicht über fünf Jahre. Nicht die Erfassung ist die Last, sondern die Frage, ob 2031 noch jemand belegen kann, dass an den Daten nichts verändert wurde.
Prüfen Sie es an Ihrer eigenen Zahl: Lieferanten mit Flächenpflicht mal Flächen mal 20 Minuten. Kommt weniger als eine Arbeitswoche heraus, sparen Sie sich die Anschaffung.
Rechnen Sie es an Ihren Zahlen durch
Sagen Sie uns, wie viele Lieferanten künftig Flächen beibringen müssen und wie viel Sie ab Stock kaufen. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Portal für Sie rechnet — und wenn nicht, welcher der anderen drei Wege der richtige ist.
Quellen
Stand: 2. September 2026. Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum Redaktionsschluss wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
- Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten – EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der VO 2023/1115 – EUR-Lex
- Bundesamt für Wald: EUDR – zuständige Behörde in Österreich – bundesamt-wald.at
- Ausführlicher Überblick über die gesamte Verordnung: EUDR ab 30.12.2026 – was Betriebe jetzt tun müssen